Die 2. Säule

Die berufliche Vorsorge ist seit 1985 die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG. Als sogenannte Pensionskasse soll sie dazu beitragen, auch nach der Pensionierung den bisherigen Lebensstandard möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten.

Wie wird die 2. Säule finanziert?

Die Beiträge an die berufliche Vorsorge werden in der Regel je zur Hälfte von den Arbeitnehmenden und von den Arbeitgebenden bezahlt. Arbeitgebende können aber auch einen grösseren Teil beitragen.

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:

  • Sparbeitrag
  • Risikobeitrag (für die Absicherung der Risiken Invalidität und Tod)
  • BVG-Zusatzbeiträgen (für Beiträge an den Sicherheitsfonds und die Teuerungsanpassung)

Die gesetzlichen Sparbeiträge steigen mit dem Alter der versicherten Person von 7% bis auf ein Maximum von 18% des versicherten Lohnes an. Die Beiträge an die berufliche Vorsorge sind steuerlich abzugsfähig.

Selbstständigerwerbende tragen die Beiträge für die berufliche Vorsorge selbst. Ihr Beitritt zur beruflichen Vorsorge ist freiwillig. Sie können sich dazu der Vorsorgeeinrichtung ihres Personals, einer anderweitigen Vorsorgeeinrichtung oder der Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

Hier finden Sie unser Video zu diesem Thema.